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    1. AVP-Insolvenz

    Die Apotheken brauchen umgehend einen Rettungsschirm, der Verluste durch insolvente Rechenzentren absichert. Kredite können das Problem nur aufschieben, nicht aber beheben!  Die AvP hatte ca. 3500 Apotheken als Kunden – die nach wie vor drohenden Folge-Insolvenzen von tausenden Apotheken könnten die Arzneimittelversorgung massiv gefährden. 

    Problem: der Staat hat den Apotheken mit gesetzlichen Regelungen ein enorm kompliziertes Abrechnungsverfahren auferlegt, das alleine den Krankenkassen mit erheblichen Einsparungen nützlich ist. Durch das komplexe Verfahren sind Apotheken zur Nutzung eines Abrechnungszentrum faktisch gezwungen, tragen alle Risiken und Kosten, ohne dass Ihnen hierbei ein Nutzen entsteht. Im Gegenteil erhalten sie die Zahlung sogar später als im SGB V vorgesehen.

    Die Apotheken sind von diesen Factoring – Dienstleistern abhängig. Deutsche Apotheker*innen haften immer mit ihrem Privatvermögen.
    Es muss sichergestellt sein, dass die Abrechnungsgelder für Rezepte nicht in eine Insolvenzmasse geraten können. Nur staatlich garantierte Abrechnungsstellen können diesen Anforderungen genügen. Hier spielt auch der Datenschutz für Patienten, Ärzte und Apotheken eine wichtige Rolle.

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