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  • #593

    2. Versandhandel

    Im Jahr 2000 wurde Doc Morris gegründet. Doc Morris ist eine Aktiengesellschaft und seit 2012 Teil des Schweizer Konzerns Zur Rose Group. Doc Morris brach von Beginn an wiederholt deutsches Recht und ignorierte Gerichtsurteile. Vom Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene wurde dies hingenommen und zum Teil von deutschen Behörden aktiv unterstützt. Inzwischen ist in Deutschland der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten erlaubt. Der Versand von Tierarzneimitteln ist für Lebensmittel liefernde Tiere verboten.

    2008 betrug der Marktanteil für rezeptfreie Medikamente 5 %.

    2009 betrug er bereits 9-10 %.

    2018 stieg der Anteil auf 13,6 %.

    Ausländische Versandapotheken wie Doc Morris übernehmen keinerlei Gemeinwohlpflichten wie Nachtdienste, Herstellung von Rezepturen oder das Vorhalten von Notfallarzneimitteln. Sie zahlen zudem keine Gewerbesteuer in Deutschland!

    Die Umsatzeinbrüche durch den Versandhandel machen die Erfüllung der nicht-kostendeckenden Aufgaben der öffentlichen Apotheke zur Farce.

    Durch das E-Rezept wird der Anteil des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sprunghaft ansteigen. Der Gesetzgeber will eingreifen, wenn die Marke von 5 % erreicht wird.

    Die Zahlen oben legen dar, wie rasant diese Entwicklung ablaufen wird. Der Glaube an den Gesetzgeber allein wäre Wahnsinn.

    #1174

    https://www.apotheke-adhoc.de//nachrichten/detail/markt/docmorris-das-sind-die-ersten-partnerapotheken-versandapotheken/

    5 Apotheken beteiligen sich an der Marktplatz-App von Doc Morris.
    Uns wird geraten, dass wir im Wettbewerb mit den Versandhändlern vor allem unser rotes Apotheken-A als Differenzierungsmerkmal benutzen sollen. Das kennen die Kunden und es weckt Vertrauen. Da geht er hin, unser Wettbewerbsvorteil, wenn wir das jetzt vermischen.

    #1175
    Ramez Barekzai
    Teilnehmer

    Man darf den digitalen Wandel nicht verhindern. Aber sich für Doc Morris zu prostituieren ist definitv nicht der richtige Weg.
    Kaufmännisch womöglich die richtige, als Apotheker mit Sicherheit die falsche Entscheidung.

    #1443
    Albert Bonell
    Teilnehmer

    Was DocMorris da anbietet ist auch lächerlich:
    399,- € / Monat Pauschalkosten
    10% des OTC-Umsatzes auf der Plattform
    d.h. ich muss DocMorris im Preis unterbieten und die verdienen noch 10% mit.
    Zusätzlich kann DocMorris die Daten sammeln.

    https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/docmorris-marktplatz-konditionen-und-ziele/

    Das ist übrigens sehr ähnlich zum Modell von Amazon – nur dass die Grundgebühr bei ZurRose unverschämt hoch ist.

    Bei Amazon führt das dazu, dass man nur über den Preis konkurrieren kann, und man auch nur sehr wenige schlechte Bewertungen nur noch über massive Steigerung des Verkäufe kompensieren kann, was wiederum nur durch sehr niedrige Preise geht. Deswegen ziehen sich auch die Fachhändler zunehmend von Amazon zurück da aufwändige Produktrecherche und anspruchsvolles Klientel nicht mit dem Modell kompatibel sind. Das führt dazu dass die Qualität der Waren bei Amazon immer mehr in Richtung AliExpress geht….

    #1444
    Albert Bonell
    Teilnehmer

    Was allgemein zum Thema Versandhandel noch zu sagen wäre:

    Die in Holland befindlichen Versandhändler unterstehen keinerlei Kontrolle:

    Weder deutsche noch niederländische Behörden kontrollieren die Einhaltung von Gesetzen und Normen. Die holländischen Versender dürfen keine Arzneimittel nach Holland verkaufen oder versenden weil sie die dort geltenden Vorschriften nicht befolgen können. In Deutschland würden diese Versender keine Betriebserlaubnis bekommen da sie keine Vor-Ort-Apotheke betreiben, nicht finanziell unabhängig sind und keiner Kontrolle unterliegen.

    Deutsche Behörden und die Exekutive sind nicht in der Lage verhängte Strafen durchzusetzen, Strafgelder einzutreiben, auf Missachtung geltendes Recht zu kontrollieren oder ähnlichem.

    Die Niederlande Standards der in den Niederlanden betriebenen Versandhändler sind entsprechend nicht auf ausreichendem Niveau um sie mit den Vor-Ort-Apotheken in Deutschland vergleichen zu können.

    Die Niederlande sind daher folgerichtig von der Liste der Länder zu streichen die Arzneimittel nach Deutschland versenden dürfen.

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