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    8. Rezeptzuzahlung, Kassen- und Herstellerrabatt

    Es ist unzumutbar, dass die Apotheken die Herstellerrabatte einziehen und dafür in Haftung genommen werden können. Das SGB V garantiert den Krankenkassen zahlreiche Vergünstigungen und Rabatte. Für deren Eintreibung muss jedoch die Apotheke ein teures Abrechnungszentrum bezahlen, obwohl sie teilweise, wie etwa beim Herstellerrabatt, überhaupt nichts mit dem eigentlichen Vorgang zu tun hat. Diese Aufgaben müssen die Krankenkassen selbst regeln!

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