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Die Gefahr, ein geliefertes Medikament von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt zu bekommen, ist groß. Dies geschieht auch, wenn der Patient das richtige Medikament in der richtigen Dosierung, der richtigen Darreichungsform und der richtigen Menge erhalten hat. Wurde in der Apotheke z. B. ein Rabattvertrag nicht berücksichtigt oder hat der Arzt bei der Verordnung einen Formfehler gemacht, der für den Patienten gefahrlos ist, kann die Krankenkasse die Bezahlung verweigern. Schon die Angabe einer nicht mehr gelisteten Pharmazentralnummer kann eine unklare Verordnung darstellen, obwohl der Text klar kundtut, was der Patient benötigt. Jede Veränderung der Verschreibungsverordnung produziert mehr mögliche Formfehler, die es den Krankenkassen ermöglichen, die Medikamente ihrer Versicherten nicht zu bezahlen. Wir benötigen eine Gesetzgebung, die Nullretaxen verbietet und die Verwaltungsarbeit honoriert, die notwendig ist, um fehlerhafte Rezept zu bearbeiten.
Verbund Starke Apotheke n e. V.
Beatrice Guttenberger
Oberwallstr. 13
10117 Berlin
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